Im Folgenden finden Sie zu Ihrer Information die unverbindliche Übersetzung des „Caseware Cloud Services Agreement". Bitte beachten Sie, dass Sie die englische Fassung über die entsprechende Schaltfläche akzeptieren müssen.

CASEWARE CLOUD DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG

Diese Vereinbarung („Vereinbarung") ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen:

  • Caseware Cloud Ltd., einem Unternehmen aus Ontario mit Hauptniederlassung in 1 Toronto Street, Suite 1400, Toronto, ON M5C 2V6, Kanada („CWC"); und

  • UNTERNEHMENSNAME mit Hauptniederlassung in ANSCHRIFT, PLZ, ORT, BUNDESLAND, LAND(„Kunde").

DURCH DEN ZUGRIFF AUF DIE VON CWC ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN CLOUD-DIENSTE (WIE HIER DEFINIERT) ODER DEREN VERWENDUNG IN JEGLICHER ART UND WEISE STIMMT DER KUNDE DEN DIENSTLEISTUNGSBESTIMMUNGEN ZU UND ERKENNT DIESE UNTER AUSSCHLUSS ALLER ANDEREN BESTIMMUNGEN ALS FÜR SICH VERBINDLICH AN.

DER KUNDE DARF DIE CASEWARE CLOUD DIENSTE NUR VERWENDEN UND DARAUF ZUGREIFEN (UND HAT DAS RECHT DAZU) BEI UNEINGESCHRÄNKTER UND VOLLSTÄNDIGER ZUSTIMMUNG ZU DIESEN BESTIMMUNGEN.

1. DEFINITIONEN

1.1 In dieser Vereinbarung haben folgende Begriffe die nachstehenden Bedeutungen:

  • „Verbundenes Unternehmen" ist eine Gesellschaft, unter deren Führung eine Vertragspartei steht oder die unter der Führung einer Vertragspartei oder zusammen mit einer Vertragspartei unter gemeinsamer Führung steht;

  • „Caseware Cloud App" bedeutet Inhalte, Algorithmen und Anleitungen, die über das Internet in Verbindung mit anderen Caseware Cloud Diensten angeboten werden und die die Verwendung der Caseware Cloud Dienste leichter und effizienter machen und/oder Abonnenten der Caseware Cloud Dienste dabei unterstützen, die Verwendung der Caseware Cloud Dienste an deren spezielle Bedürfnisse anzupassen, sowie alle Erweiterungen, Modifikationen, Anpassungen, davon erstellten Übersetzungen und Ableitungen, entweder in materieller oder immaterieller Form;

  • „Caseware Cloud Dienste" sind die Cloud-Dienste, die CWC den Abonnenten während der Laufzeit der Vereinbarung anbietet, einschließlich der Caseware Cloud Apps;

  • „Caseware SLA" (Service Level Agreement) ist eine Software-Dienstgütevereinbarung zwischen dem Kunden und CWC;

  • „Cloud-Infrastruktur" umfasst alle Datenverarbeitungsgeräte, einschließlich Servern, Netzwerkausrüstung, Datenspeichergeräten und zugehöriger Software, die zur Bereitstellung der Cloud-Dienste verwendet werden;

  • „Cloud-Dienste" sind Datenverarbeitungsressourcen, die über das Internet zur Verfügung gestellt werden und zu denen die Bereitstellung von Speicherplatz, Software, einer Plattform, Datenverarbeitungsdiensten oder anderen Ressourcen gehören kann.

  • „Cloud-Abonnementdauer" ist die für die Bereitstellung von Cloud-Diensten durch CWC geltende Laufzeit gemäß Rechnung;

  • „Verbundenes Programm" ist ein für das Zusammenwirken mit den Caseware Cloud Diensten oder für die Zufuhr von Daten zu bzw. den Erhalt von Daten aus den Caseware Cloud Diensten vorgesehenes Computerprogramm;

  • „Dokumentation" steht für Bedienungsanweisungen zu den Caseware Cloud Diensten, die von CWC zur Verfügung gestellt und ggf. von Zeit zu Zeit aktualisiert werden;

  • „Erweiterung" bedeutet jegliche von CWC genehmigte Änderung an den Caseware Cloud Diensten, bei der es sich nicht um die Korrektur von Bugs oder Fehlern handelt;

  • „Rechte des geistigen Eigentums" bedeutet sämtliche Eigentumsrechte weltweit, die nach (i) patentrechtlichen, (ii) urheberrechtlichen, (iii) markenrechtlichen, (iv) design- oder geschmacksmusterrechtlichen, (v) halbleiter- oder topographienschutzrechtlichen, (vi) sonstigen auf Computersoftware anwendbaren gesetzesrechtlichen Bestimmungen oder gewohnheitsrechtlichen Grundsätzen vorgeschrieben sind und u. U. ein Recht an (a) Ideen, Formeln, Algorithmen, Konzepten, Erfindungen oder Know-how einschließlich gesetzlicher Bestimmungen zu Geschäftsgeheimnissen oder (b) deren Ausdruck begründen;

  • „Internet" ist ein globales Netzwerk, das Computersysteme auf der ganzen Welt miteinander verbindet;

  • „Rechnung" ist ein Einzelnachweis der dem Kunden von CWC zur Verfügung gestellten Dienste, der die vom Kunden zu bezahlenden Caseware Cloud Dienste sowie jegliche fälligen Gebühren und das Zahlungsziel ausweist;

  • „Partei" ist entweder CWC oder der Kunde und „Parteien" sind sowohl CWC als auch der Kunde;

  • „Zugelassener Anwender" ist jede mit dem Kunden in Verbindung stehende Person, die der Kunde autorisiert hat, auf die Caseware Cloud Dienste zuzugreifen und diese zu verwenden;

  • „Personenbezogene Daten" sind Informationen über eine identifizierbare Person;

  • „Datenschutzrichtlinie" ist die Datenschutzregelung, die von CWC bei der Bereitstellung der Caseware Cloud Dienste befolgt wird und die auf der Website von CWC veröffentlicht sowie von Zeit zu Zeit aktualisiert wird;

  • „Sicherheitsrichtlinie" ist die Sicherheitsregelung, die von CWC bei der Bereitstellung der Caseware Cloud Dienste befolgt wird und die auf der Website von CWC veröffentlicht sowie von Zeit zu Zeit aktualisiert wird;

  • „Abonnent"ist der Kunde bei entsprechender Berechtigung zur Verwendung der Caseware Cloud Dienste gemäß dieser Vereinbarung.

  • „Abonnentendaten" sind Daten, die den Caseware Cloud Diensten von einem zugelassenen Anwender zugeführt oder die durch die Caseware Cloud Dienste für den Abonnenten aufbereitet werden;

  • „Gebiet" ist das Land oder die Region, auf das oder die sich die Lizenz eines Anwenders erstreckt, wie in der Rechnung angegeben.

  • „Verwendung" bedeutet Zugriff, Eingabe von Daten zur Verarbeitung und/oder Einsatz eines Computerprogramms zur Verarbeitung von Daten und/oder Einsatz eines Computerprogramms zur Generierung eines Berichts oder einer anderen Ausgabe in elektronischer oder physischer Form.

2. VERWENDUNGSRECHTE. BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN.

2.1 In Übereinstimmung mit den in dieser Vereinbarung festgelegten Bestimmungen und Bedingungen wird CWC dem Kunden die Caseware Cloud Dienste gemäß Rechnung zur Verfügung stellen.

2.2 Zugelassene Anwender können wie in der Dokumentation beschrieben auf einem Datenverarbeitungsgerät über das Internet mithilfe gültiger, bei CWC hinterlegter Anmeldedaten (Benutzer-ID und Kennwort) auf die Caseware Cloud Dienste in der Sprachversion der lizenzierten Software innerhalb des Gebiets zugreifen. Jeder zugelassene Anwender hat sich bei CWC zu registrieren, um gültige Anmeldedaten für den Zugriff auf die Caseware Cloud Dienste zu erhalten.

2.3 Die Bereitstellung der Caseware Cloud Dienste für den Kunden durch CWC ist persönlich, nicht übertragbar und nicht exklusiv und keine der in dieser Vereinbarung aufgeführten Bestimmungen verbietet CWC die Bereitstellung der Caseware Cloud Dienste für andere.

2.4 Der Kunde und die zugelassenen Anwender dürfen die Caseware Cloud Dienste in Übereinstimmung mit der Vereinbarung ausschließlich für die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden verwenden. Der Kunde darf die Caseware Cloud Dienste nicht weiterverkaufen, Dritten zur Verfügung stellen oder anderweitig kommerziell verwerten.

2.5 Der Kunde stimmt bei Zugriff auf die Caseware Cloud Dienste zu (und veranlasst die zugelassenen Anwender, zuzustimmen):

  1. dass der Kunde (und die zugelassenen Anwender) sich ordnungsgemäß identifizieren, indem sie bei CWC hinterlegte Anmeldedaten verwenden;

  2. dass der Kunde (und die zugelassenen Anwender) nicht eine falsche Identität oder das Recht, im Namen anderer handeln zu dürfen, vortäuschen;

  3. die Caseware Cloud Dienste oder andere von CWC bereitgestellte Cloud-Dienste in keiner Weise zu verwenden, zu missbrauchen oder anderweitig darauf zuzugreifen, um die Funktionalität der Cloud-Dienste zu beeinträchtigen oder andere Anwender in der Verwendung der von CWC bereitgestellten Cloud-Dienste einzuschränken oder CWC bei der Bereitstellung der Cloud-Dienste für andere zu behindern;

  4. keinen Versuch zu unternehmen, Informationen oder Daten, auf die dem Kunden kein Zugriff gewährt wurde, anzuzeigen, abzurufen oder zu kopieren;

  5. aus den Caseware Cloud Diensten keine Daten zu extrahieren oder Datenausgaben zu speichern, die nicht im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Kunden erforderlich sind;

  6. keine von den Caseware Cloud Diensten ausgegebenen Daten, die ausschließlich zur Anzeige bestimmt sind, in großen Mengen abzugreifen;

  7. den Versender aller elektronischen Übermittlungen, die über die Caseware Cloud Dienste getätigt werden, korrekt auszuweisen;

  8. die von CWC zur Verfügung gestellten Caseware Cloud Dienste in keiner Weise zu verändern;

  9. die Caseware Cloud Dienste in keiner Weise zur Übermittlung, Eingabe oder Speicherung von Daten zu verwenden, die gegen Rechte Dritter (einschließlich Rechten des geistigen Eigentums und Persönlichkeitsrechten) verstoßen oder die anstößig, inkorrekt oder irreführend sind;

  10. eine in der Cloud-Infrastruktur verwendete Software nicht zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu kopieren, zurückzuentwickeln, zu übersetzen oder abgeleitete Werke daraus zu erstellen;

  11. die Caseware Cloud Dienste ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften zu verwenden; und

  12. jegliche zusätzlichen Nutzungsbedingungen einzuhalten, die auf einer Website von CWC aufgeführt sind und von Zeit zu Zeit durch CWC aktualisiert werden, sofern CWC den Kunden oder die zugelassenen Anwender auf die zusätzlichen Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht hat.

2.6 Der Kunde willigt außerdem ein, keinen Versuch zu unternehmen oder andere bei dem Versuch zu unterstützen, die Funktionalität, Sicherheit oder Integrität der Cloud-Infrastruktur zu beeinträchtigten. Der Kunde erklärt sich weiterhin damit einverstanden, CWC in angemessener Weise dabei zu unterstützen, unbefugten Zugang zu den von CWC zur Verfügung gestellten Cloud-Diensten zu verhindern.

3. PFLICHTEN VON CWC

3.1 CWC wird vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Caseware Cloud Dienste in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und gemäß kanadischem Recht mit zumutbarer Sorgfalt und unter Verwendung geeigneten Personals bereitzustellen. CWC kann die Caseware Cloud Dienste nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit aktualisieren. CWC kann die Caseware Cloud Dienste von jedem Ort der Welt bereitstellen und den Ort der Bereitstellung der Cloud-Dienste wechseln. CWC ist nicht verpflichtet, dem Kunden andere Cloud-Dienste zur Verfügung zu stellen.

3.2 CWC kann den Zugriff des Kunden auf die Caseware Cloud Dienste vorübergehend unterbinden, wenn eine dafür anfallende Gebühr nicht termingerecht entrichtet wurde, wenn ein Verdacht auf Verletzung einer der in dieser Vereinbarung definierten Verpflichtungen des Kunden besteht oder wenn durch die weitere Verwendung der Caseware Cloud Dienste Daten, die Cloud-Dienste oder andere Anwender Schaden nehmen könnten.

4. FUNKTIONALITÄT DER CLOUD-DIENSTE

4.1 CWC gewährleistet dem Kunden unter Berücksichtigung der in dieser Vereinbarung aufgeführten Beschränkungen und Bedingungen, dass die Caseware Cloud Dienste, sofern sie gemäß den Anweisungen in der Dokumentation verwendet werden, im Wesentlichen so funktionieren wie in der Dokumentation beschrieben.

4.2 CWC wird gegenüber dem Kunden Support- und Wartungsdienstleistungen gemäß den Bestimmungen des Caseware SLA erbringen.

4.3 Davon unberührt erfolgt die Verwendung der Caseware Cloud Dienste durch den Kunden auf eigenes Risiko des Kunden und die Caseware Cloud Dienste werden ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit und Verfügbarkeit und ohne weitere ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Gewährleistung, Bedingung oder Zusicherung zur Verfügung gestellt.

4.4 CWC übernimmt keine Zusicherung oder Gewährleistung und schließt jegliche Zusicherung, Bedingung oder Gewährleistung aus, dass:

  • die Caseware Cloud Dienste die Anforderungen des Kunden erfüllen;

  • die Caseware Cloud Dienste kontinuierlich, zeitnah, sicher oder ununterbrochen zur Verfügung gestellt werden;

  • Daten (einschließlich Abonnentendaten) nicht aufgrund eines Defekts in den Cloud-Diensten oder in der Cloud-Infrastruktur, die von CWC, dessen Unterauftragnehmern oder Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt werden, verloren gehen oder verändert werden, gleichgültig ob fahrlässig oder nicht;

  • die Caseware Cloud Dienste frei von Fehlern sind;

  • Fehler, die sich aus der Verwendung der Caseware Cloud Dienste ergeben, zur Zufriedenheit des Kunden korrigiert werden;

  • die Caseware Cloud Dienste die Übernahme von Daten aus oder die Zufuhr von Daten zu einem verbundenen Programm ermöglichen oder anderweitig mit einem verbundenen Programm zusammenwirken; und

  • die Sicherheitsmaßnahmen, die bei der Bereitstellung der Caseware Cloud Dienste zum Einsatz kommen, die Anforderungen des Kunden erfüllen.

4.5 Die eingeschränkte Gewährleistung in Bezug auf die Funktionalität gemäß Abschnitt 4.1 erlischt unverzüglich, wenn die Caseware Cloud Dienste in einer dieser Vereinbarung zuwiderlaufenden Art und Weise oder zu einem nicht durch die Dokumentation abgedeckten Zweck oder in Verbindung mit Computerhardware oder -software, die nicht den von CWC in der Dokumentation empfohlenen unveränderten Versionen der Computerhardware oder -software entspricht, verwendet werden.

4.6 Die gesamte Haftung von CWC für eine Verletzung dieser eingeschränkten Gewährleistung in Bezug auf die Funktionalität besteht darin, dass CWC nach alleinigem Ermessen dem Kunden entweder eine Anleitung gibt, um mit den Caseware Cloud Diensten durch eine andere als die in der Dokumentation dargelegte Vorgehensweise im Wesentlichen die gleiche Funktionalität wie die in der Dokumentation beschriebene zu erzielen, oder diese Vereinbarung kündigt und dem Kunden die für die Cloud-Dienste entrichteten Gebühren für den Kalendermonat zurückerstattet, in dem CWC schriftlich darüber informiert worden ist, dass die Caseware Cloud Dienste nicht im Wesentlichen wie in der Dokumentation beschrieben funktionieren.

5. BEZAHLUNG

5.1 Der Kunde willigt ein, alle Gebühren für die Caseware Cloud Dienste zu den in einer gültigen Rechnung aufgeführten Bestimmungen zu entrichten.

5.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle mit dem Abonnement der Caseware Cloud Dienste durch den Kunden verbundenen Steuern zu zahlen. Wenn der Kunde dazu verpflichtet ist, von den zu entrichtenden Gebühren Steuern abzuziehen oder einzubehalten, wird der zu bezahlende Betrag so weit erhöht, wie es erforderlich ist, damit nach Berücksichtigung aller notwendigen Abzüge oder Einbehalte CWC den Betrag erhält, der dem in der Rechnung genannten Betrag entspricht und den CWC ohne Abzug oder Einbehalt erhalten hätte.

6. ABONNENTENDATEN UND PERSONENBEZOGENE DATEN

6.1 Indem der Kunde die Caseware Cloud Dienste verwendet, speichern CWC, dessen Bevollmächtigter oder Unterauftragnehmer ggf. Abonnentendaten, damit diese später wieder aufgerufen werden können, und zur Verarbeitung, um dem Kunden die in der Dokumentation genannten Ergebnisse liefern zu können.

6.2 Gemäß der CWC Datenschutzrichtlinie und der CWC Sicherheitsrichtlinie, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, wird CWCangemessene technische und organisatorische Maßnahmen, interne Kontrollen und Datensicherheitsprozesse wahren, die darauf ausgerichtet sind, die Abonnentendaten vor einer versehentlichen Löschung oder Änderung, unbefugter Weitergabe bzw. unbefugtem Zugriff oder widerrechtlicher Löschung zu schützen.

6.3 Jedoch ist der Kunde in vollem Umfang dafür verantwortlich, die Caseware Cloud Dienste so zu verwenden, dass Sicherheit, Schutz und Backup der Abonnentendaten in ausreichendem Maße sichergestellt sind.

6.4 CWC hat diejenigen Abonnentendaten, die personenbezogen sind, im Einklang mit seiner Datenschutzrichtlinie zu behandeln. Unter Berücksichtigung jeglicher in der Datenschutzrichtlinie definierten Einschränkungen kann CWC in jedem Land, in dem CWC oder seine Bevollmächtigten, Auftragsverarbeiter oder Unterauftragnehmer Standorte zur Bereitstellung von Speicherplatz oder Support für die Cloud-Dienste haben, Abonnentendaten speichern, verarbeiten oder diese dorthin übermitteln.

6.5 Der Kunde muss bei den entsprechenden Personen die notwendigen Zustimmungen und Berechtigungen zur Bereitstellung und Speicherung von oder zum Zugriff auf Abonnentendaten (einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten) in der Cloud-Infrastruktur und die Erlaubnis, dass CWC oder dessen Bevollmächtigter oder Unterauftragnehmer dies tun dürfen, einholen, einschließlich aller erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen jener, deren personenbezogene oder sonstige Daten der Kunde mithilfe der Caseware Cloud Dienste im Einklang mit den geltenden Gesetzen hosten wird.

6.6 CWC wird die Abonnentendaten (einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten) ausschließlich zur Bereitstellung der Cloud-Dienste verwenden. Eine solche Verwendung kann die Verbesserung der Caseware Cloud Dienste und die Fehlerbehandlung zur Vermeidung, Aufdeckung und Behebung von Problemen bei der Ausführung der Caseware Cloud Dienste beinhalten. CWC wird die vom Kunden zur Verfügung gestellten Abonnentendaten nicht ohne die Zustimmung des Kunden zu anderen kommerziellen Zwecken verwenden.

6.7 Über das in Abschnitt 6.8 Genannte hinaus wird CWC Abonnentendaten nicht ohne die Zustimmung des Kunden an einen Dritten weitergeben, außer es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu. CWC wird versuchen, einen Dritten, der bei CWC die Preisgabe von Abonnentendaten anfordert, direkt an den Kunden zu verweisen. CWC kann dem Dritten die Kontaktdaten des Kunden zur Verfügung stellen. Bevor CWC einer Aufforderung nachkommt, die Abonnentendaten weiterzugeben, wird CWC den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen sowie eine Kopie der Aufforderung bereitstellen, sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist, und mit dem Kunden (auf Kosten des Kunden) hinsichtlich der Abwehr oder Beschränkung einer solchen Weitergabe und/oder der Erwirkung einer Schutzanordnung, vertraulichen Behandlung und/oder anderer Rechtsmittel, die den Umfang der geforderten oder veranlassten Weitergabe einschränken und deren Vertraulichkeit wahren, kooperieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf Ersuchen von Dritten bezüglich der Verwendung der Caseware Cloud Dienste durch den Kunden zu antworten, z. B. Ersuchen zur Entfernung von Inhalten.

6.8 Dritte können für CWC in dessen Namen Dienstleistungen erbringen oder die Cloud-Infrastruktur oder Teile davon zur Verfügung stellen. Solche Personen können auf Abonnentendaten ausschließlich im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Caseware Cloud Dienste zugreifen, wobei ausschließlich die Datenschutzrichtlinie und andere Bestimmungen gelten, an die CWC gebunden ist, wenn es die Dienste selbst bereitstellt.

6.9 CWC verpflichtet sich zur Einhaltung aller Gesetze in Kanada, die auf die Bereitstellung der Caseware Cloud Dienste anwendbar sind, darunter geltender Gesetze, die eine Meldung von Datensicherheitsverletzungen oder der Weitergabe von Abonnentendaten erfordern, aber ohne Berücksichtigung auf den Kunden oder auf die Branche des Kunden zutreffender Gesetze, die nicht generell auf IT-Dienstleister anwendbar sind. Der Kunde ist zur Einhaltung aller Gesetze verpflichtet, die auf seine Verwendung der Caseware Cloud Dienste anwendbar sind, einschließlich aller auf den Kunden oder auf die Branche des Kunden zutreffenden Gesetze.

7 LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

7.1 Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt entweder mit dem Rechnungsdatum oder dem Datum der Zustimmung zu dieser Vereinbarung oder mit dem Tag, an dem der Kunde zum ersten Mal auf die Caseware Cloud Dienste zugreift (je nachdem, was früher eintritt), und hält so lange an wie die Cloud-Abonnementdauer, sofern sie nicht wie hierin festgelegt beendet wird.

7.2 CWC kann diese Vereinbarung folgendermaßen beenden: a) bei Bekanntwerden einer Verletzung der Bestimmungen der Vereinbarung durch den Kunden; b) bei Nichtzahlung einer mit den Caseware Cloud Diensten in Zusammenhang stehenden und in der Rechnung ausgewiesenen Gebühr durch den Kunden, sofern dies nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung behoben wird; c) wenn der Kunde insolvent ist, einen Insolvenzantrag stellt, der Stellung eines Insolvenzantrags zustimmt, für zahlungsunfähig oder insolvent erklärt wird, sein Vermögen zur Gläubigerbefriedigung bereitstellt, einen Vergleich im Einklang mit dem Insolvenzrecht oder den Rechten der Gläubiger schließt, bei Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder Geschäftsauflösung oder wenn ein Zwangsverwalter für sein Geschäft oder seine Vermögenswerte bestellt wird; oder d) durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von 60 Tagen.

7.3 Der Kunde kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an CWC mit einer Frist von 60 Tagen beenden.

7.4 Bei Beendigung dieser Vereinbarung durch CWC muss der Kunde unverzüglich alle verbleibenden Gebühren entrichten, die im Rahmen der Abonnementdauer fällig sind. CWC wird die Bereitstellung der Caseware Cloud Dienste und den Zugriff auf die Caseware Cloud Dienste einstellen. Nach Beendigung ist CWC nicht mehr verpflichtet, die Abonnentendaten aufzubewahren, und kann die sofortige Löschung der Abonnentendaten, die mit den für den Kunden bereitgestellten Caseware Cloud Diensten verbunden sind, veranlassen. CWC wird den Kunden jedoch mindestens 30 Tage im Voraus entweder per E-Mail oder durch Benachrichtigungen über die Caseware Cloud Dienste informieren, wenn CWC die Vereinbarung beendet hat.

8 GEWÄHRLEISTUNGEN

8.1 DIE VERTRAGLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND ZUSICHERUNGEN, DIE IN ABSCHNITT 4 DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT SIND, WERDEN VOM KUNDEN UND VON ALLEN ZUGELASSENEN ANWENDERN DER CLOUD-DIENSTE AKZEPTIERT UND ERSETZEN JEGLICHE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN UND ZUSICHERUNGEN, UND DER KUNDE ERKLÄRT DEN VERZICHT AUF BZW. CWC ERKLÄRT DEN AUSSCHLUSS VON GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN JEGLICHER ART (AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER, MÜNDLICHER ODER SCHRIFTLICHER NATUR) IN BEZUG AUF DIE CASEWARE CLOUD DIENSTE UND DIE DOKUMENTATION, EINSCHLIEẞLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF RECHTSMÄNGEL, DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DIE ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK (UNABHÄNGIG DAVON, OB CWC ODER DIE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN VON CWC DAVON KENNTNIS HABEN, DAVON KENNTNIS HABEN SOLLTEN, DAVON IN KENNTNIS GESETZT WURDEN ODER ANDERWEITIG FAKTISCH ÜBER EINEN SOLCHEN ZWECK INFORMIERT SIND), GLEICHGÜLTIG OB DIESE SICH VERMEINTLICH AUS GESETZ, GEWOHNHEIT, EINEM HANDELSBRAUCH ODER EINER HANDELSUSANCE ERGEBEN ODER ANDERWEITIG ENTSTEHEN.

8.2 UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND NACH KEINER RECHTSAUFFASSUNG (DELIKTHAFTUNG, VERTRAGSHAFTUNG ODER ANDERWEITIG) HAFTEN CWC, DIE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN VON CWC ODER ANDERE, DIE AN DER ENTWICKLUNG, PRODUKTION ODER AUSLIEFERUNG DER CASEWARE CLOUD DIENSTE BETEILIGT SIND, DEM KUNDEN ODER EINER ANDEREN PERSON GEGENÜBER FÜR MITTELBARE, KONKRETE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN JEDWEDER ART, SO UNTER ANDEREM SCHÄDEN DURCH DEN VERLUST DES FIRMENWERTS, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, COMPUTERAUSFÄLLE ODER -STÖRUNGEN, DIE WEITERGABE VON INFORMATIONEN ODER DATEN SOWIE DEN VERLUST VON DATEN ODER JEGLICHE WIRTSCHAFTLICHEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, ODER FÜR SCHÄDEN, DIE ÜBER DEN LISTENPREIS VON CWC FÜR DIE EINMONATIGE VERWENDUNG DER CASEWARE CLOUD DIENSTE HINAUSGEHEN, AUCH DANN NICHT, WENN CWC ODER EIN VERBUNDENES UNTERNEHMEN VON CWC ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN, ODER FÜR SCHADENERSATZANSPRÜCHE VON DRITTEN. OHNE BESCHRÄNKUNG DER ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORGENANNTEN HAFTEN CWC, DIE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN VON CWC, DEREN LEITENDEN ANGESTELLTEN, GESCHÄFTSFÜHRER, MITARBEITER ODER VERTRETER DEM KUNDEN ODER EINEM DRITTEN GEGENÜBER INSBESONDERE NICHT FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN (UNABHÄNGIG VON DEREN ENTSTEHUNG), DIE SICH AUS UNGENAUEN ODER NICHT DEN GRUNDSÄTZEN ORDNUNGSMÄẞIGER BUCHFÜHRUNG ENTSPRECHENDEN JAHRESABSCHLÜSSEN ODER ANDEREN AUFSTELLUNGEN ERGEBEN, DIE GANZ ODER TEILWEISE MIT DEN CASEWARE CLOUD DIENSTEN ERSTELLT WURDEN.

9 GEISTIGES EIGENTUM

9.1 Gemäß der zwischen dem Kunden und CWC getroffenen Vereinbarung erkennt der Kunde an, dass CWC Inhaber aller Rechte des geistigen Eigentums an und in Verbindung mit den Caseware Cloud Diensten und der Dokumentation ist, einschließlich jeglicher Marken, die im Zusammenhang mit den Caseware Cloud Diensten verwendet werden. Der Kunde willigt ein, keine Rechte oder keinen Anspruch auf Rechte (einschließlich jeglicher Rechte des geistigen Eigentums) an den von CWC zur Verfügung gestellten Cloud-Diensten und der Dokumentation geltend zu machen.

9.2 Ungeachtet des Vorstehenden macht CWC keinen Anspruch auf jegliche Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf die Abonnentendaten des Kunden geltend.

9.3 Der Kunde wird weder direkt noch indirekt die Inhaberschaft und den Anspruch von CWC in Bezug auf alle Rechte des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den Cloud-Diensten anfechten, einschränken, gefährden oder beeinträchtigen noch die Gültigkeit solcher Rechte direkt oder indirekt in Frage stellen oder anderen seine Erlaubnis oder Unterstützung zu einem der vorgenannten Punkte geben.

10 SONSTIGES

10.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem auf zwischen Einwohnern der Provinz Ontario, Kanada, innerhalb von Ontario, Kanada, abgeschlossene und zu erfüllende Verträge anwendbaren Recht unter Ausschluss von Rechtswahlklauseln.

10.2 Diese Vereinbarung, das Caseware SLA und jegliche Nutzungsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung in Bezug auf die Caseware Cloud Dienste und die Dokumentation dar und treten an die Stelle aller früheren Vereinbarungen und Zusicherungen zwischen dem Kunden und CWC im Hinblick auf die hier genannten Angelegenheiten. Insoweit einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht mit den Bestimmungen jeglicher anwendbaren Nutzungsbedingungen oder des Caseware SLA übereinstimmen, sind die Bestimmungen dieser Caseware Cloud Dienstleistungsvereinbarung maßgebend.

10.3 Die Überschriften dienen nur der Übersicht und haben keinen Einfluss auf die Auslegung oder Interpretation dieser Vereinbarung.

10.4 Der Kunde darf diese Vereinbarung und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung durch CWC weder ganz noch teilweise übertragen. Rechte und Pflichten von CWC können im Zuge von Reorganisation, Fusion, Verkauf, Verschmelzung, Übernahme oder anderen Umstrukturierungsmaßnahmen, von denen alle oder ein Großteil der stimmberechtigten Wertpapiere und/oder Vermögenswerte von CWC betroffen sind, auf ein anderes Rechtssubjekt übertragen werden, und darüber hinaus können die hier definierten Rechte und Pflichten von CWC auf einen Dritten übertragen werden, der einen wesentlichen Teil der Vermögenswerte von CWC im Zusammenhang mit den Caseware Cloud Diensten erwirbt.

10.5 Wenn sich eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung aus verschiedenen Gründen als nicht rechtswirksam erweist, wird diese Bestimmung nur in dem Maße abgeändert, wie es erforderlich ist, um ihre Wirksamkeit wiederherzustellen, während die Vereinbarung insgesamt gemäß ihren Bestimmungen gültig und wirksam bleibt.

10.6 Die verzögerte Ausübung, Nichtausübung, teilweise Ausübung oder einmalige Ausübung eines hier definierten Rechts ist nicht als ein zukünftiger Verzicht auf ein solches Recht oder jegliche anderen hier definierten Rechte auszulegen. Die Billigung der Verletzung einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Bestimmung dieser Vereinbarung stellt keine ausdrückliche oder stillschweigende Billigung einer vorangegangenen oder zukünftigen Verletzung dar.

10.7 Der Kunde wird CWC, dessen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen jederzeit während und nach der Laufzeit dieser Vereinbarung in Bezug auf jegliche Rechtsansprüche, Verfahren, Forderungen und Haftungsansprüche Dritter, die durch die Verwendung der bzw. den Zugriff auf die Caseware Cloud Dienste durch den Kunden oder im Zusammenhang mit der Verwendung der bzw. dem Zugriff auf die Caseware Cloud Dienste durch den Kunden zur Erstellung von Finanzdokumenten für Dritte entstehen, einschließlich Gerichtskosten und zumutbarer Anwaltskosten, entschädigen, verteidigen und schadlos halten.

10.8 Jegliche sich gegen CWC, dessen Vertreter, Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger oder verbundenen Unternehmen richtenden Streitigkeiten, Auseinandersetzungen oder Rechtsansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich Fragen in Bezug auf Bestehen, Auslegung, Gültigkeit, Verletzung oder Beendigung der Vereinbarung oder auf die durch die Vereinbarung geschaffene Geschäftsbeziehung (ob aus Vertragshaftung, Delikthaftung oder anderweitig, ob bereits bestehend, gegenwärtig oder zukünftig, einschließlich Rechtsansprüchen aus Gesetzesrecht, Gewohnheitsrecht, vorsätzlichem Handeln und Ansprüchen, die nach den Regeln der Billigkeit entschieden werden und die rechtlich geeignet sind, einer rechtsverbindlichen Schiedsgerichtsbarkeit unterbreitet zu werden), sind an ein Schiedsgericht weiterzuleiten und von diesem endgültig gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Canadian Arbitration Association (kanadischen Schiedsgerichtsvereinigung) beizulegen. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Toronto, Ontario, Kanada.

10.9 Der Kunde vereinbart mit CWC, dass Forderungen gegen die jeweils andere Vertragspartei nur in persönlicher Eigenschaft und nicht als Kläger oder Mitglied einer Sammelklägergruppe im Rahmen einer noch nicht richterlich bestätigten Sammel- oder Verbandsklage erhoben werden dürfen. Sofern keine andere Vereinbarung zwischen dem Kunden und CWC besteht, darf kein Schiedsrichter oder Richter die Forderungen von mehr als einer Person zusammenfassen oder anderweitig den Vorsitz bei jedweder Art von Verbands- oder Sammelklage führen.

10.10 Die Caseware Cloud Dienste können Exportkontrollgesetzen und -vorschriften einschlägiger Gerichtsbarkeiten unterliegen. Der Kunde stimmt zu, die Caseware Cloud Dienste in Übereinstimmung mit allen einschlägigen Exportkontrollgesetzen und -vorschriften zu verwenden.

10.11 CWC ist nicht verantwortlich für Ausfälle oder Leistungsverzögerungen in Bezug auf diese Vereinbarung, wenn diese hervorgerufen werden durch Kriegshandlungen oder Sabotage, höhere Gewalt, den Ausbruch einer Pandemie oder einer übertragbaren Krankheit, nicht von CWC verursachte Strom-, Internet- oder Telekommunikationsstörungen, staatliche Restriktionen oder andere Ereignisse, deren Beeinflussung CWC nicht zugemutet werden kann. CWC wird vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen eines solchen Ereignisses höherer Gewalt abzumildern. Wenn ein derartiges Ereignis mehr als 30 Tage andauert, kann CWC die Bereitstellung der Caseware Cloud Dienste aussetzen oder einstellen. Dieser Abschnitt befreit oder entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, für die Caseware Cloud Dienste zu bezahlen, die dem Kunden vor einem solchen Ereignis höherer Gewalt zur Verfügung gestellt wurden.